Für eine höhere Sicherheit im OnlineBanking haben wir unser Verfahren für die kurzfristige Änderung des Online-Banking-Limits angepasst. Eine Änderung ist nur noch möglich, wenn uns ein unterschriebener Auftrag des Kontoinhabers oder des Online-Banking Nutzers vorliegt.
Den Auftrag können Sie uns auf zwei Arten erteilen:
1. in elektronischer Form mit einer TAN über einen Serviceauftrag in unserem eBanking für VRNetKey-Inhaber