Wir wollen, dass unsere Entscheidungen für Sie nachvollziehbar sind. Deshalb werden wir die Anpassung Ihrer Sollzinsen ab 01.01.2014 an die Entwicklung eines amtlich festgestellten Referenzzinssatzes koppeln. Als Basis für künftige Zinsanpassungen auf Ihrem Girokonto dient der Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (SU0202) zum Stand unserer letzten Zinssenkung vom 15.11.2013.
Die Überprüfung des Zinssatzes erfolgt monatlich zum 1. Arbeitstag. Änderungen des Referenzzinssatzes werden in vollem Umfang weitergegeben und führen ab dem Tag der Überprüfung zur Anpassung Ihres Sollzinses. Der Verlauf ist aus den vierteljährlichen Zinsabrechnungen ersichtlich.
Soweit Sie Darlehen mit variabler Verzinsung bei uns haben, gelten hierfür die selben Regelungen.
Mit dieser Regelung wollen wir für Sie die größtmögliche Transparenz zur Entwicklung Ihres Sollzinssatzes sicherstellen.
Seit dem 01.04.2023 haben wir den Basiszins als Zuschlag zum Referenzzinssatz grd. 0,25% reduziert.**