Referenzzinssatz

für Girokonten

Wir wollen, dass unsere Entscheidungen für Sie nachvollziehbar sind. Deshalb werden wir die Anpassung Ihrer Sollzinsen ab 01.01.2014 an die Entwicklung eines amtlich festgestellten Referenzzinssatzes koppeln. Als Basis für künftige Zinsanpassungen auf Ihrem Girokonto dient der Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (SU0202) zum Stand unserer letzten Zinssenkung vom 15.11.2013.

Die Überprüfung des Zinssatzes erfolgt monatlich zum 1. Arbeitstag. Änderungen des Referenzzinssatzes werden in vollem Umfang weitergegeben und führen ab dem Tag der Überprüfung zur Anpassung Ihres Sollzinses. Der Verlauf ist aus den vierteljährlichen Zinsabrechnungen ersichtlich.

Soweit Sie Darlehen mit variabler Verzinsung bei uns haben, gelten hierfür die selben Regelungen.

Mit dieser Regelung wollen wir für Sie die größtmögliche Transparenz zur Entwicklung Ihres Sollzinssatzes sicherstellen.

Seit dem 01.04.2023 haben wir den Basiszins als Zuschlag zum Referenzzinssatz grd. 0,25% reduziert.**


Übersicht über unsere verschiedenen Kontomodelle

Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung  
 

VR-

Online

VR-Klassik VR-Komfort
VR-Premium
VR-BauKonto VR-MeinKonto
VR-Analog
Dispositionskredit
(eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) 
Sollzins:
9,45 % p.a.*
Sollzins:
9,45 % p.a.*
Sollzins:
9,45 % p.a.*
Sollzins:
6,45 % p.a.*
Sollzins:
7,75 % p.a.*
Sollzins:
9,45 % p.a.*
Sollzins:
9,45 % p.a.*
Geduldete Überziehung
(den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung)  
Sollzins:
9,45 % p.a.*
Sollzins:
9,45 % p.a.*
Sollzins:
9,45 % p.a.*
Sollzins:
6,45 % p.a.* 

Sollzins:
7,75 % p.a.*
Sollzins:
9,45 % p.a.*
Sollzins:
9,45 % p.a.*

*Der Basiszins ist plus dem aktuellen Referenzzinssatz der deutschen Bundesbank (siehe Link Referenzzinssatz der EZB)

** In den Kontomodellen VR-Online, VR-Klassik, VR-Komfort, VR-Premium, VR-Analog, VR-MeinKonto.


Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank eG im Kreis Freudenstadt für Dispositionskredite.

Neue Regelungen

Für die Volksbank eG im Kreis Freudenstadt hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Volksbank eG im Kreis Freudenstadt ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.